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Am
13. und 14. November 2007 ist im Europaparlament die Diskussion über das
Konzept der Europäischen Kommission zur FLEXICURITY geplant. Am 13. und
14. Dezember 2007 wird der Europäische Regierungsgipfel das Thema
diskutieren und die Leitlinien für die 3 folgenden Jahre festlegen.
Die
UnterzeichnerInnen dieser Erklärung sind sehr beunruhigt über das
Konzept der FLEXICURITY und über dessen Konsequenzen
für das Arbeitsrecht. Offiziell soll mit der FLEXICURITY mehr Flexibilität
für die Unternehmen mit Sicherheit für die ArbeitnehmerInnen kombiniert
werden.
Die
letzten Jahrzehnte waren bereits gekennzeichnet durch die Abschaffung
zahlreicher Schutzvorschriften im Arbeitsrecht zugunsten der Unternehmen.
Diese Entwicklung hat eine Situation geschaffen, in der nur noch 60 % der
Beschäftigten in regulären Arbeitsverhältnissen arbeiten (ein
Prozentsatz, der noch nicht einmal in allen Ländern der EU erreicht
wird). Die anderen arbeiten in Teilzeit, in befristeten Verträgen, in
Minijobs, in Leiharbeit, in erzwungener Selbständigkeit.
Geht
es nach den Unternehmen, reicht jedoch die bereits vorhandene Flexibilität
im Arbeitsrecht bei weitem nicht aus. Unter dem Vorwand des
Konkurrenzdrucks aus dem Ausland fordern sie weitere Lockerungen des
geltenden Rechts zu ihren Gunsten.
Die
Europäische Kommission hat in ihrem GRÜNBUCH in 2006 und jetzt in 2007
in den „Gemeinsamen Grundsätze für den FLEXICURITY-Ansatz“ zu
erkennen gegeben, dass sie die neoliberale Sichtweise der Unternehmen
teilt, insbesondere die Einschätzung, dass es nützlich sei, die
Flexibilisierung des Arbeitsrechts voranzutreiben.
Diese
Debatte hat nicht nur akademische Bedeutung, sondern hat auch durchaus
praktische Konsequenzen. Einerseits will die Kommission für die
Unternehmen die Möglichkeiten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
erleichtern. Zwischen ArbeitsplatzbesitzerInnen und BewerberInnen soll die
Konkurrenz erhöht werden. Die Schaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse
soll gefördert werden. Die Kosten für die Flexibilisierung sollen
allerdings auf die ArbeitnehmerInnen bzw. die Allgemeinheit abgewälzt
werden. Der rechtliche Rahmen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen wird auf
diese Weise verengt mit der Folge, dass prekäre Arbeitsverhältnisse
weiter zunehmen und soziale Standards abnehmen, ohne dass die von der
Kommission behaupteten positiven Beschäftigungseffekte eintreten.
Die
UnterzeichnerInnen fordern die Europäischen Institutionen auf,
-
ihrer
Verantwortung bei der Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit durch
entsprechende Wirtschafts- und Finanzpolitik voll gerecht zu werden
-
die
geltenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zu stärken ebenso wie
die entsprechenden Grundrechte und ihre Anwendung auszudehnen auf alle
Arten von Beschäftigungsverhältnissen, einschließlich sogenannter
Selbständiger, welche in Wirklichkeit wirtschaftlich, rechtlich und
personell abhängig sind von ihren Auftraggebern.
-
die
Rechte der kollektiven Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen,
insbesondere auch der Gewerkschaften zu stärken, damit diese auch im
Interesse der ArbeitnehmerInnen auf Flexibilisierungstendenzen
einwirken können und länder- und branchenspezifische
Schutzbestimmungen durchsetzen können
-
auf
solche Flexibilisierungsmaßnahmen den Schwerpunkt zu legen, die den
Interessen der ArbeitnehmerInnen gerecht werden
-
auf
eine Politik zu verzichten, die darin besteht, den sozialen Schutz zu
vermindern, um so die Gewinnsituation der Unternehmen zu verbessern
und Beschäftigungsanreize zu schaffen. Dies ist eine Politik, die zum
Scheitern verurteilt ist.
Dieser
Text ist eine gemeinsame Erklärung von
-
Europäische
Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und
Menschenrechte in der Welt e.V.
-
Progress
Lawyers Network (Belgien)
-
Europäische
Demokratische Rechtsanwälte
Wer
diese Erklärung unterstützen möchte wird gebeten dies unter Mitteilung
von Name und Anschrift und unter Hinweis auf
Erklärung
Europäischer JuristInnen, Oktober 2007
Zum
FLEXICURITY – Konzept der Europäischen Kommission (EK)
Für
ein Arbeitsrecht welches die ArbeitnehmerInnen tatsächlich schützt
bis
zum 11. November 2007
bekannt zu geben
an
folgende eMail-Andresse: info@terralaboris.be
Die
Erklärung mit den Namen der UnterstützerInnen werden dem Europäischen
Parlament für seine Sitzung am 13. und 14. November 2007 übermittelt.
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